Bauakustik

 

Die Bauakustik befasst sich mit dem baulichen Schallschutz von Gebäuden, d.h. mit der Schallübertragung zwischen verschiedenen Räumen. Weiterer Gegenstand ist das Eindringen des Außenlärms in das Gebäude. 

 

Grundlegende Themen sind u.a. die detaillierte Untersuchung und Bewertung der Schallübertragung von Sprache Musik und dgl. (Luftschalldämmung), von Laufgeräuschen (Trittschalldämmung), von Aufzugsgeräuschen, Wasserinstallationsgeräuschen und dgl. (haustechnische Geräusche), von Geräuschen aus baulich verbundenen Gaststätten, Ladengeschäften und dgl. (Geräusche aus Gewerbebetrieben).

Wichtige Kenngrößen sind z.B. das bewertete Schalldämm-Maß R´w, der bewertete Norm-Trittschallpegel L´n,w, der kennzeichnende A-bewertete Schallpegel LAF
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Die ermittelten Dämmwerte / Schallpegel sind zu vergleichen mit

 

  • Schallschutzanforderungen gemäß öffentlichem Baurecht (entscheidende Grundlage ist hier die bauaufsichtlich eingeführte DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“), 
  • zivilrechtlichen Schallschutzanforderungen (wichtig sind hier die Vereinbarungen des Bauvertrages; der Schallschutz, der für vergleichbare Bauvorhaben üblich ist; die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik).

 

Mein Tätigkeitsgebiet: 

 

  • bauakustische Beratung für öffentliche Bauvorhaben nach HOAI (z.B. Hochschulbauten, Schulen, Musikschulen, Mehrzweck-, Sport- und Schwimmhallen, Freizeitzentren)
  • bauakustische Beratung und Planung für private Bauvorhaben (z.B. Wohn- und Geschäftshaüser aller Art, Hotels, Kinos, Kaufhäuser, Ton- und Fernsehstudios)
  • bauakustische Messungen zur Ermittlung des Schallschutzes von Decken, Wänden, Türen, Fenstern, Dächern (Luftschalldämmung / Trittschalldämmung) nach DIN EN ISO 140 bzw. DIN EN ISO 16283
  • Messung von haustechnischen Geräuschen, Sanitärgeräuschen nach DIN EN ISO 10052
  • messtechnische Ermittlung der Ursachen bei Nichterreichen des geforderten Schallschutzes
  • Körperschall- / Schwingungsmessungen auf Grundlage der DIN 52221
  • rechnerische Schallschutznachweise für den Bauantrag nach DIN 4109, Beiblatt 1
  • Schallschutzberechnungen nach DIN EN 12354 und nach bauaufsichtlicher Zulassung (Hochlochziegel)
  • Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Privatgutachten
         

 

 

 

Meine Leistungen als Sachverständiger erstatte ich als Angestellter der MFPA Leipzig GmbH (vollständige Kontakdaten s. Hauptseite Home) !