Schallimmission
Untersuchungsgegenstand des Schallimmissionschutzes
ist die Schallausbreitung über das Freie in Richtung schutzbedürftiger Bebauung und die Beurteilung der so ermittelten Schallpegel.
Unterschieden wird zwischen den Lärmarten:
- Gewerbelärm
- Verkehrslärm
- Sport- und Freizeitlärm
- Nachbarschaftslärm
Für jede Lärmart gibt es eigene Regelungen zur Berechnung und zur Beurteilung der
Schallimmissionen. Eine Gesamtlärmbetrachtung erfolgt i.d.R. nicht - die Schallimmissionen der einzelnen Lärmarten werden zur Beurteilung separat betrachtet.
Für die Schallausbreitungsberechnungen werden mittels anerkannter Software schalltechnische Modelle erstellt, die die Schallquellen, die umliegende Bebauung und die Topografie enthalten. Da die
Pegelanteile der einzelnen Schallquellen am Immissionsort berechnet werden, kann die Auswirkung von Lärmminderungsmaßnahmen (an der Schallquelle oder am Ausbreitungsweg) durch die Modelle rechnerisch
erfasst werden.
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Mein Tätigkeitsgebiet:
- Schallimmissionsprognosen für Gewerbelärm, Sport- und Freizeitlärm, Verkehrslärm
- Schallimmissionsmessungen nach TA-Lärm
- schalltechnische Begleitung von Open-Air-Veranstaltungen
- schalltechnische Untersuchungen zum Thema Nachbarschaftslärm
- Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Privatgutachten
Meine Leistungen als Sachverständiger erstatte ich als Angestellter der MFPA Leipzig GmbH (vollständige Kontakdaten s.
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